Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung zwischen dem Unterkunftsanbieter (Gastfamilie) und dem inlingua Sprachcenter Berlin

Wir freuen uns, dass Sie sich entschieden haben, ausländische Gaststudenten von inlingua Berlin bei sich aufzunehmen. Bestimmt ist Ihnen bewusst, dass Sie als Gastfamilie eine wichtige Rolle während des Aufenthaltes des Studenten oder der Studentin in Berlin spielen. Es ist daher wichtig, dass sich Ihr Gast bei Ihnen wohlfühlt und gerne „nachhause“ kommt.

Da Ihr Gast gerne Land und Leute kennen lernen möchte, wäre es schön, wenn Sie mit ihm Zeit verbringen, z.B. ab und zu einen Ausflug machen oder ihm einiges von Ihrer Umgebung zeigen würden. Dies trägt nicht nur dazu bei, dass sich die Sprachkenntnisse des Gastes erheblich verbessern, sondern auch, dass er oder sie sich integriert und zuhause fühlt. Aus Erfahrung können wir auch sagen, dass das gemeinsame Abendbrot ebenso hervorragend geeignet ist, um sich über die Tagesereignisse und vieles anderes auszutauschen.

Bitte informieren Sie uns, wenn Ihr Gast für eine längere Zeit nicht bei Ihnen wohnt oder abends oft alleine zuhause ist, da Familienmitglieder arbeiten müssen.

Diese Rahmenvereinbarung bildet die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen inlingua Berlin und der Gastfamilie. Jede Beherbergung wird darüber hinaus in einem separaten Vertrag geregelt.


Unsere Anforderungen an die Gastfamilie

Bitte stellen Sie zur Verfügung bzw. machen Sie zugänglich:

  • ein vollständig möbliertes Zimmer (Mindestanforderung: Bett, Tisch, Stuhl, Schrank)- Bettwäsche
  • Handtücher
  • Benutzung der Küche
  • Benutzung der Waschmaschine / Mitwaschmöglichkeit
  • Hausschlüssel
  • adäquates Heizen
  • adäquate Beleuchtung

Unsere Bedingungen

(1) Die Gastfamilie erklärt sich bereit, alle oben aufgeführten Leistungen zu erfüllen.

(2) Die Gastfamilie verpflichtet sich, mit dem Studenten oder der Studentin weder über vertragliche Vereinbarungen noch über sonstige finanzielle Angelegenheiten jeglicher Art, wie sie zwischen inlingua Berlin und der Gastfamilie getroffen wurden, zu sprechen, bzw. ihn oder sie in keine finanziellen Transaktionen einzubinden oder Geld von ihnenzu fordern – es sei denn, es handelt sich um private Zusatzleistungen, die den Vertrag zwischen inlingua Berlin und der Gastfamilie nicht betreffen.

(3) Die Gastfamilie erklärt sich bereit, inlingua Berlin schriftlich zu informieren, wenn in der Zeit der Aufnahme eines Studenten von inlingua Berlin weitere Studenten anderer Sprachinstitute aufgenommen werden.

(4) Bei Storno des Auftraggebers (inlingua): Will der Gast die Beherbergung bei einer Gastfamilie nicht fortsetzen, so sind die Gründe hierfür festzustellen. Handelt es sich um eine Reaktion aus Anlass von Vertragsverletzungen seitens der Gastfamilie, ist inlingua Berlin nicht in der Zahlungspflicht. Ansonsten bezahlt inlingua entsprechend der Zahl der geleisteten Tage. Stellt sich im Verlauf der Beherbergung heraus, dass der Gast für die Gastfamilie unzumutbar ist, kann die Gastfamilie den Gast – begründet - ablehnen. Die Gastfamilie erhält geleistete Tage bezahlt.

(5) inlingua Berlin haftet nicht für Schäden, die die Studentin oder der Student verursacht. Wir empfehlen jedem Studenten eine Haftpflichtversicherung, die auch über uns gebucht werden kann.

(6) Jede Beherbergung wird auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung getroffen und darüber hinaus in einer Auftragsvereinbarung geregelt.

(7) Bei Nichteinhalten dieser Vereinbarungen behält sich inlingua Berlin vor, den Studenten oder die Studentin fristlos aus der Familie zu nehmen - ohne weitere Zahlungsverpflichtungen.

(8) Jegliche Änderungen werden inlingua Berlin schriftlich angezeigt.

(9) Diese Rahmenvereinbarung verpflichtet Gastfamilien nicht, Studenten von inlingua Berlin aufnehmen zu müssen.

 


Aufwandsentschädigung

Wir zahlen für die Unterbringung unserer Sprachstudenten eine angemessene Aufwandsentschädigung. Weitere Informationen teilen wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch mit.


Gesundheitliche Probleme

Bitte vereinbaren Sie bei Erkrankungen des Studenten/ der Studentin zuerst einen Termin bei einem Arzt Ihres Vertrauens. Bei Unsicherheiten oder ernsthaften Erkrankungen kontaktieren Sie bitte sofort die Schule.


Telefon

Sicherlich werden Sie verstehen, dass es den Studenten, besonders wenn sie jünger sind, wichtig ist, kurz nach der Ankunft Ihre Eltern anzurufen. Wir möchten Sie daher bitten, den Studenten Ihr Telefon zur Verfügung zu stellen. Für den gesamten Zeitraum des Aufenthaltes, empfehlen wir Ihnen – wenn Sie dem Studenten oder der Studentin die Nutzung des Telefons gestatten, sich von Ihrem Telefonanbieter eine detaillierte Telefonrechnung zukommen zu lassen. Bitten Sie Ihren Gast, alle Anrufe nach den Kriterien Wohin und Wie lange genau zu notieren. Jedoch können wir aus Erfahrung sagen, dass die meisten Studenten ihr Handy benutzen.


Ein letztes Wort

Bitte wenden Sie sich immer an uns, wenn es Probleme geben sollte, so dass auch wir mit dem Studenten oder der Studentin sprechen können.

Vielen Dank!